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Zivilsachen §§ 652, 707 ABGB; §§ 352, 352a EO (RZ 2003/27)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2003/27RZ 2003, 238 Heft 10 v. 1.10.2003

§§ 652, 707 ABGB

§§ 352, 352a EO:

Selbst wenn das Substitutionsband bücherlich eingetragen ist, kommt einem Nachlegatar im exekutiven Zivilteilungsverfahren keine Partei- oder Beteiligtenstellung zu.

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