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Die Umsetzung der CSRD im Europäischen Wirtschaftsraum - ein Status quo

UnternehmensberichterstattungNina Limberg MSc./Mag. Sophia PfannerRWZ 2025/8RWZ 2025, 39 Heft 2 v. 26.2.2025

In der Europäischen Union (EU) bzw im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kam es im Jahr 2024 aufgrund der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu einer wesentlichen Verschärfung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die vorliegende Analyse des Status quo zur Implementierung der CSRD in den einzelnen Mitgliedstaaten zeigt, dass die Richtlinie noch nicht im gesamten EWR umgesetzt wurde. Dies ist insb vor dem Hintergrund relevant, dass die Richtlinie für bestimmte Unternehmen bereits für Geschäftsjahre beginnend im Jahr 2024 anzuwenden wäre. Zudem weisen die nationalen Übernahmegesetze in bestimmten Bereichen Unterschiede auf.**Wir möchten uns herzlich bei Herrn WP Dr. Aslan Milla bedanken, welcher uns bei Fragen sehr hilfsbereit zur Seite stand.

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