Wie andere Mitgliedstaaten hat auch Österreich die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung1 (CSRD) nicht zeitgerecht umgesetzt. Mitten während der Regierungsverhandlungen hat das BMJ am 13. 1. 2025 den Entwurf eines Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) zur allgemeinen Begutachtung versendet. Ein Inkrafttreten ist frühestens im April 2025 zu erwarten. Der Beitrag stellt die wesentlichsten Neuregelungen vor, samt den Übergangsregelungen und dem Sanktionenregime.

