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NaBeG: Der (verspätete) Entwurf zur Umsetzung der CSRD

UnternehmensberichterstattungDr. Dietmar DokalikRWZ 2025/7RWZ 2025, 35 Heft 2 v. 26.2.2025

Wie andere Mitgliedstaaten hat auch Österreich die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung11Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG , 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, ABl L 322/15 vom 16. 12. 2022; "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD). (CSRD) nicht zeitgerecht umgesetzt. Mitten während der Regierungsverhandlungen hat das BMJ am 13. 1. 2025 den Entwurf eines Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) zur allgemeinen Begutachtung versendet. Ein Inkrafttreten ist frühestens im April 2025 zu erwarten. Der Beitrag stellt die wesentlichsten Neuregelungen vor, samt den Übergangsregelungen und dem Sanktionenregime.

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