vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung und Mindestkörperschaftsteuer: Die steuerlichen Maßnahmen des Start-Up-Förderungsgesetzes

Gesellschafts- und SteuerrechtDr. Alexandra WildRWZ 2023/34RWZ 2023, 175 Heft 6 v. 30.6.2023

Der kürzlich veröffentlichte Begutachtungsentwurf des Start-Up-Förderungsgesetzes11Start-Up-Förderungsgesetz, 275/ME 27. GP . Die Begutachtungsfrist endet am 7. Juli 2023. sieht Erleichterungen für die Beteiligung von Mitarbeitern an den Arbeitgeberunternehmen vor (Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung). Zudem werden aufgrund der vorgesehenen Herabsetzung des gesetzlichen Mindeststammkapitals durch das ebenfalls in Begutachtung befindliche GesRÄG 202322Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 - GesRÄG 2023, 276/ME 27. GP ; vgl dazu Potyka, GesRÄG 2023: Flexible Kapitalgesellschaft und 10.000 Euro-GmbH, in diesem Heft (RWZ 2023/35). Die Begutachtungsfrist endet ebenfalls am 7. Juli 2023. Mit dem GesRÄG 2023 wird insb die neue Gesellschaftsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) eingeführt. Dies hat auch steuerliche Anpassungen zur Folge. Insb wird die neue Gesellschaftsform nun ausdrücklich in den Aufzählungen des § 27 Abs 2 Z 1 lit a EStG, § 94 Z 2 EStG, § 80 Abs 3 BAO und § 160 Abs 3 BAO ergänzt. Dadurch wird sichergesellt, dass die FlexKapG sowie deren Anteile steuerlich wie eine GmbH bzw wie GmbH-Anteile behandelt werden. steuerliche Begleitregelungen im Bereich der Mindeststeuer vorgesehen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte