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GesRÄG 2023: Flexible Kapitalgesellschaft und 10.000 Euro-GmbH

Gesellschafts- und SteuerrechtDr. Matthias Potyka, LL.M.RWZ 2023/35RWZ 2023, 180 Heft 6 v. 30.6.2023

Mit dem Ministerialentwurf für ein Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023), der Ende Mai 2023 zur Begutachtung11Vgl 276/ME 27. GP . versendet wurde, sollen zwei im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehene Maßnahmen im Bereich des Gesellschaftsrechts umgesetzt werden: Einerseits die Schaffung einer neuen Rechtsform, die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) heißen soll, und andererseits die (neuerliche) Absenkung des gesetzlichen Mindeststammkapitals der GmbH auf 10.000 €.

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