Beispiel und Frage
Der Finanz- und Vermögensberater FV übt seine Beratungstätigkeit (überwiegend Transaktionsberatungen) in der Rechtsform einer GmbH, der FV-GmbH, deren 100%iger Gesellschafter er ist, aus. Jahresabschlussstichtag ist der 31.12. Im Jahr x2 ist die Abgrenzung folgender Leistungen im Jahresabschluss zu beurteilen: