Das "Committee of European Audit Oversight Bodies" (CEAOB) äußerte sich erstmals im Rahmen einer Richtlinie zu Auslegungsfragen der Abschlussprüfer-Verordnung hinsichtlich der Honorarbegrenzung bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer ("fee cap"). Der vorliegende Beitrag geht auf die Rechtsgrundlagen des "fee cap" ein und gibt die Inhalte der CEAOB-Richtlinie zusammengefasst wieder.