Der vorliegende Beitrag widmet sich den Folgen der Hinzurechnungsbesteuerung und des Methodenwechsels gem § 10a KStG auf die unternehmensrechtliche Bilanzierung. Es wird insbesondere untersucht, ob die aufgrund der Hinzurechnungsbesteuerung entstandene Steuerbelastung aus unternehmensrechtlicher Sicht durch Bildung von aktiven latenten Steuern oder eines Abgrenzungspostens "neutralisiert" werden darf.