Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde erstmalig am 26. 2. 2002 veröffentlicht; seitdem liegen 14 verschiedene Fassungen vor. Nachdem der DCGK 2016 nicht verändert wurde, 2015 nur wenige wesentliche Veränderungen mit sich gebracht hat1 und 2014 die Änderungen lediglich Erläuterungen im Anhang des Kodex betrafen,2 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 7. 2. 2017 umfangreiche Änderungen beschlossen. Im Rahmen dieser laufenden Weiterentwicklungen gewann insb das Corporate Governance Reporting für alle Stakeholder an Bedeutung.3 Zu den Änderungen zählen Ergänzungen in der Präambel und diverse Anpassungen der Empfehlungen aufgrund von neuen gesetzlichen Regelungen oder inhaltlichen Konkretisierungen. Dieser Beitrag fasst die wesentlichsten Änderungen des Deutschen Corporate Governance zusammen und stellt diese den Regelungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK), der zuletzt im Jänner 2018 aktualisiert worden ist, gegenüber.