Da im Rahmen einer Unternehmensgruppe unabhängig von der Ergebniszurechnung nach § 9 KStG eine nach § 10 KStG steuerbefreite Ausschüttung oder ein als verdeckte Ausschüttung zu wertender Ergebnisabführungsvertrag erfolgen kann, sind konzerninterne Beteiligungserwerbe von der Abzugsfähigkeit der Fremdfinanzierungszinsen ausgenommen.
VwGH 28. 2. 2018, Ro 2016/15/0009-4