In der internationalen Umgründungspraxis stellen sich immer wieder spannende Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Einbringung von internationalen Schachtelbeteiligungen, die sich insb aufgrund des Zusammenspieles des Sonderregimes für den Anteilstausch (§ 16 Abs 1a UmgrStG) und der allgemeinen Bewertungsvorschriften für Vermögen und Gegenleistung (§§ 16, 18 und 20 UmgrStG) ergeben. Dies gilt umso mehr, wenn die innerstaatliche und abkommensrechtliche Besteuerungsbefugnis für das eingebrachte Vermögen auseinanderfallen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit steuerlichen Auslegungsfragen eines solchen Sonderfalls.