Die überwiegende Mehrheit der bisher erschienenen Beiträge zum Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) geht davon aus, dass börsenotierte Gesellschaften von der Meldepflicht des WiEReG befreit sind. Nach richtiger Lesart des WiEReG und des Finanzmarktgeldwäschegesetzes (FM-GwG) besteht eine solche Ausnahme von börsenotierten Gesellschaften jedoch nicht. Die zuständige Abteilung des Bundesministeriums für Finanzen hat dies auf Basis einer Anfrage bestätigt.