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Der Begriff des Unternehmens von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity - PIE) und dessen Beaufsichtigung im Sinne des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes

Revision und KontrolleMag. Günther SchönauerRWZ 2017/53RWZ 2017, 250 Heft 7 und 8 v. 10.8.2017

Im Rahmen der spezifischen Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, erlassen in der VO (EU) 537/2014 und auf nationaler Ebene konkretisiert ua im Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG), kommen der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) wesentliche Kompetenzen in der Aufsicht über abschlussprüfungsrelevante Verpflichtungen von PIEs und deren Abschlussprüfern bzw Prüfungsgesellschaften zu.

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