Im Rahmen der spezifischen Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, erlassen in der VO (EU) 537/2014 und auf nationaler Ebene konkretisiert ua im Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG), kommen der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) wesentliche Kompetenzen in der Aufsicht über abschlussprüfungsrelevante Verpflichtungen von PIEs und deren Abschlussprüfern bzw Prüfungsgesellschaften zu.