In Deutschland wurden die Verordnung (EU) 537/2014 1 (Abschlussprüfer-VO) sowie die Richtlinie 2014/56/EU 2 (Abschlussprüfer-RL) unter Inanspruchnahme gewisser Wahlrechte im Abschlussprüfungsreformgesetz3 (AReG) und im Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz4 (APAReG) umgesetzt, während Österreich die Änderungen im Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) und im Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) in Gesetzesform gegossen hat.5 Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, die Umsetzung der Verordnung (EU) 537/2014 und die Ausübung der darin enthaltenen Mitgliedstaatenwahlrechte durch den deutschen Gesetzgeber zu untersuchen.