Das HaRÄG 2005 führte in Österreich das in der Praxis schon gelebte System fester Kapitalanteile als gesetzliches Standardsystem für Personengesellschaften ein. Jedoch hat sich bald gezeigt, dass auch die nun dispositivrechtlich vorgesehene Systematik wesentliche praktische Problemstellungen aufwirft, die insb in der rechtlichen Einstufung der Kapitalkonten entweder als Eigen- oder aber als Fremdkapital der Gesellschaft ihren Ursprung finden. In diesem Beitrag werden die mit verschiedenen Kontengestaltungsvarianten verbundenen Vorteile und Risiken aus gesellschafts- und zivilrechtlicher Sicht am Beispiel einer GmbH & Co KG näher dargestellt.