Der vorliegende Sachverhalt wird im Rahmen eines zweiteiligen Beitrags unter Berücksichtigung internationaler und nationaler Rechnungslegungsnormen erörtert. Vor allem geht es um die Beantwortung der Fragestellung, ob die nach internationalen Rechnungslegungsstandards verfolgte Effektivzinsmethodik mit den im UGB verankerten nationalen Rechnungslegungsvorschriften zu vereinbaren ist. Die mit Rückgriff auf die Effektivzinsmethode sich ergebenden bilanziellen Auswirkungen betreffen sowohl die Bewertung als auch den Ausweis von zinstragenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Im zweiten Teil dieses Beitrags sollen die bilanziellen Konsequenzen bezüglich des Ausweises zinstragender Vermögenswerte und Verbindlichkeiten diskutiert werden.