Am 13. 6. 2016 wurde das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (APRÄG 2016) im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2016/43) kundgemacht, welches die Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 4. 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen in das österreichische Recht umsetzt. Obwohl der primäre Anwendungsbereich des APRÄG 2016 die Abschlussprüfung ist, nimmt der Gesetzgeber Korrekturen und Ergänzungen vor, die an die Änderungen durch das RÄG 20141 anschließen sollen.