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Die Wesentlichkeit gem § 189a Z 10 UGB im Verhältnis zur Wesentlichkeit für die Nichtigkeit eines Jahresabschlusses nach § 202 Abs 1 Z 2 AktG

RechnungswesenDr. Robert Reiter, WP und StB, CPARWZ 2016/55RWZ 2016, 231 Heft 7 und 8 v. 12.8.2016

Die Wesentlichkeit in § 189a Z 10 UGB wurde im RÄG 2014 gesetzlich definiert. Das Verhältnis dieser Bestimmung zur Wesentlichkeit für einen nichtigen Jahresabschluss gem § 202 Abs 1 Z 2 AktG wird im Folgenden behandelt.

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