Der Untreuetatbestand steht seit einigen Jahren im Fokus der wirtschaftsstrafrechtlichen Diskussion. Mit der per 1. 1. 2016 in Kraft getretenen Reform des Strafgesetzbuchs wurde der Tatbestand nun umfassend novelliert. Der folgende Beitrag widmet sich kritisch einzelnen Aspekten der gesetzlichen Änderungen und untersucht dabei auch die Auswirkungen des jüngsten Erkenntnisses des OGH (11 Os 52/15d). Besonderes Augenmerk wird auf die Debatte zur strafausschließenden Wirkung einer Gesellschafterweisung gelegt.