Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 stellt die umfassendste Reform der Rechnungslegung nach österreichischen Vorschriften der letzten Jahre dar. Ziel des RÄG war einerseits die Umsetzung der Änderungen der EU-Bilanzrichtlinie in innerstaatliches Recht, andererseits sollte mit dem RÄG ein weiterer Schritt in Richtung Einheitsbilanz, also Vereinheitlichung von unternehmensrechtlichem und steuerrechtlichem Abschluss, erfolgen.