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Übernahme des GmbH-Anteils bei Beendigung der Treuhandschaft

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtBearbeiter: Thomas WengerRWZ 2015/45RWZ 2015, 165 Heft 6 v. 29.6.2015

Bei der fremdnützigen Erwerbstreuhand ist von einer konkludent vereinbarten Abnahmepflicht des Treugebers nach Kündigung des Treuhandvertrags auszugehen. Der Treugeber ist verpflichtet, nach Kündigung des Treuhandvertrags den treuhändig gehaltenen GmbH-Anteil mit Notariatsakt (Verfügungsgeschäft) vom Treuhänder zu übernehmen.

OGH 19. 3. 2015, 6 Ob 63/14d

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