Die von einem Leasinggeber dem Leasingnehmer eingeräumte Möglichkeit (Option), den Leasing-Pkw bei Vertragsablauf zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis entweder selbst anzukaufen oder einen Dritten als Käufer zu benennen, ist ein entnahmefähiges Wirtschaftsgut, wenn die Leasingraten als Betriebsausgaben abgezogen worden sind.