Der Artikel behandelt die Verpflichtung des Stiftungsvorstands zur Einrichtung eines der Privatstiftung angemessenen internen Kontrollsystems (IKS) und die Pflichten des Stiftungsprüfers, welche sich aus der Organstellung ergeben und sich nicht nur auf rechnungslegungsbezogene Kontrollen, sondern auf das gesamte IKS beziehen.