Als selbstständiger Rechtsträger unterliegt die Privatstiftung einer jährlichen Jahresabschlussprüfung, die vom Stiftungsprüfer vorzunehmen ist. So unterscheidet sich die Prüfung der Privatstiftung von der Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften einerseits durch die Tatsache, dass der Stiftungsprüfer als Organ der Privatstiftung über die Abschlussprüfung hinaus Aufgaben zu erfüllen hat, und andererseits durch die stiftungsspezifischen Besonderheiten, die im Rahmen der Stiftungsprüfung zu berücksichtigen sind. Letztere bilden den Schwerpunkt des vorliegenden Artikels, der auf dem Fachgutachten KFS/PE 21 "Zu ausgewählten Fragen bei der Tätigkeit als Stiftungsprüfer" (2014) beruht.