Die Lehre von der verdeckten Sacheinlage ist auch im Konzernverhältnis (hier bei Weiterleitung von Bareinlagen des Aktionärs an eine Tochtergesellschaft der AG, welche aus diesen Mitteln einen Anteilskauf vom Aktionär finanziert) anzuwenden. Bei Vorliegen einer verdeckten Sacheinlage treten dieselben Rechtsfolgen wie bei der verdeckten Sacheinlage außerhalb des Konzernverhältnisses ein.
OGH 25. 3. 2014, 9 Ob 68/13k