Seit der Aufhebung des § 6 GrEStG durch den VfGH wird eine Nachfolgeregelung mit Spannung erwartet. Diese erfolgt nun kurz vor Wirksamwerden der Aufhebung per 31. 5. 2014 und orientiert sich maßgeblich an der Eintragungsgebühr ins Grundbuch: Bei Übertragungen im erweiterten Familienkreis bleibt der dreifache Einheitswert maßgeblich. Ab 2015 sollen Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr zudem wieder gemeinsam ans Finanzamt abgeführt werden. Für Unternehmer ist die Neuregelung insbesondere bei Nachfolgelösungen, aber auch bei Umgründungen relevant.