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Der Zinsenbegriff des § 11 Abs 1 Z 4 KStG

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2014/25RWZ 2014, 103 Heft 4 v. 28.4.2014

Der Begriff "Zinsen" in Bezug auf § 11 Abs 1 Z 4 KStG erfasst nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes analog zum Zinsenbegriff des seinerzeitigen § 7 Z 1 des Gewerbesteuergesetzes jegliches Entgelt für die Überlassung von Kapital. Bereitstellungsgebühren für in der Folge tatsächlich in Anspruch genommene Kredite für die Anschaffung von Kapitalanteilen iSd § 10 KStG zählen daher zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben.

VwGH 27. 2. 2014, 2011/15/0199

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