Im Mai 2013 veröffentlichte der IASB seine aktuellen Vorstellungen zur künftigen Leasingbilanzierung (ED/2013/6). Diese beinhalten insbesondere bei Leasingnehmern tief greifende Änderungen in der Abbildung und Berichterstattung von Leasingverhältnissen. Daher widmet sich der nachstehende Beitrag ausschließlich den im Falle der Umsetzung der Vorschläge des ED/2013/6 auf die Leasingnehmer zukommenden Anpassungs- und Umstellungsnotwendigkeiten. Diese bestehen nicht nur in einer im Grundsatz retrospektiven Anwendung der geplanten Vorschriften auf die bislang als Operate Lease klassifizierten Leasingverhältnisse, sondern auch in zusätzlichen Untergliederungen in der Buchhaltung zur Abbildung der künftigen Anhangangaben.