Der in § 142 UGB vorgesehene Übergang des gesamten Vermögens der Personengesellschaft auf den letzten verbleibenden Gesellschafter im Wege der Gesamtrechtsnachfolge steht für die Genossenschaft nicht (analog) zur Verfügung.
OGH 16. 12. 2013, 6 Ob 160/13t