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§ 142 UGB auf Genossenschaften nicht (analog) anwendbar

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2014/21RWZ 2014, 78 Heft 3 v. 25.3.2014

Der in § 142 UGB vorgesehene Übergang des gesamten Vermögens der Personengesellschaft auf den letzten verbleibenden Gesellschafter im Wege der Gesamtrechtsnachfolge steht für die Genossenschaft nicht (analog) zur Verfügung.

OGH 16. 12. 2013, 6 Ob 160/13t

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