Der Artikel behandelt Überlegungen zur rechnungslegungsbezogenen Sonderbestimmung des § 59 Abs 8 ElWOG nach UGB-Vorschriften. Nach inhaltlicher Erläuterung dieser Bestimmung werden Überlegungen zum Verhältnis gegenüber den allgemeinen Vorschriften des UGB sowie zu § 50 Abs 7 ElWOG aus dem Blickwinkel des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises dargestellt.