vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Abschlussprüfers - Verjährung bei Vorsatz

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2013/49RWZ 2013, 177 Heft 6 v. 25.5.2013

Während die fünfjährige Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB bei auf Fahrlässigkeit gestützten Schadenersatzansprüchen eine objektive ist und mit Eintritt des Primärschadens beginnt, ist sie bei auf Vorsatz gestützten Schadenersatzansprüchen eine subjektive Frist, die erst ab (idR späterer) Kenntnis von Schaden und Schädiger läuft.

OGH 23. 1. 2013, 3 Ob 230/12p und Folgeentscheidungen

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte