Liegt eine steuerneutrale internationale Schachtelbeteiligung iSd § 10 KStG vor, hat die Behörde im Fall der Liquidation der ausländischen Gesellschaft zu prüfen, ob und wann die Beteiligung aus dem Vermögen der beteiligten Gesellschaft ausscheidet und eine Abschreibung (in der bis 2003 geltenden Fassung) nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG (bzw nach geltendem Recht gem § 10 Abs 3 KStG) in Betracht kommt.