Von Überlegungen zur Reform des österreichischen Bilanzrechtes sind die Bestimmungen zur Konzernrechnungslegung (§§ 244 ff UGB) umfasst. Deutschem wie internationalem Vorbild folgend ist hierbei schon mehrmals der Ruf laut geworden, die Buchwertmethode als zulässige Methode der Kapitalkonsolidierung abzuschaffen; dem steht, soweit überblickbar, keine Gegenmeinung entgegen. Überraschenderweise fehlen in der Literatur jedoch tief gehende Auseinandersetzungen insb mit den Vorteilen der Buchwertmethode sowie den möglichen Konsequenzen einer Novellierung für den nationalen Kontext. Dies soll daher das Unterfangen des folgenden Beitrages sein.