Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, ob Aufwendungen im Zusammenhang mit Umgründungen als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren oder sofort aufwandswirksam sind.
Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, ob Aufwendungen im Zusammenhang mit Umgründungen als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren oder sofort aufwandswirksam sind.