Kürzlich hat das BMF den UmgrStR-Wartungserlass 2013 zur Verschmelzung, Umwandlung und Einbringung veröffentlicht.1) Im Zentrum der Wartung steht die umfangreiche Überarbeitung der Richtlinien zu Art III UmgrStG, dabei insb die Auslegung und Anwendung von § 16 Abs 1 und 2 UmgrStG. Art I und II wurden aktualisiert und enthalten praxisrelevante Aussagen zu den seit der letzten Wartung eingetretenen Gesetzesänderungen. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Punkte überblicksartig dar.