In Österreich mussten Unternehmen bei Erfüllen bestimmter Größenkriterien erstmals ab jenem Geschäftsjahr, das nach dem 31. 12. 1993 begann, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den mit dem RLG 1990 eingeführten Bestimmungen erstellen. "Die erstmals in das österreichische Handelsrecht aufgenommenen Konzernrechnungslegungsbestimmungen bringen für die überwiegende Zahl der österreichischen Unternehmen insoweit Schwierigkeiten, als die zur Konzernrechnungslegung Verpflichteten mit einer Rechtsmaterie konfrontiert werden, die für sie völliges Neuland darstellt und die manchen Umdenkprozeß fordert."1) In den nunmehr 18 Jahren Anwendung der Rechtsmaterie wurden die Bestimmungen nur geringen inhaltlichen Korrekturen unterzogen. Der vorliegende Beitrag widmet sich einer kritischen Betrachtung für mögliche inhaltliche Reformen für die Erstellung eines Konzernabschlusses nach UGB.