Die Eintragung eines Haftungsausschlusses beim Unternehmenserwerb nach § 38 Abs 4 UGB im Firmenbuch ist nur innerhalb eines Monats nach dem Unternehmensübergang zulässig.
OGH 21. 12. 2011, 6 Ob 242/11y
Problem
Die M GmbH (Überträgerin) und die e GmbH (Übernehmerin), beide vertreten durch dieselbe Person als Geschäftsführer, schlossen am 16. 6. 2011 einen Einbringungsvertrag (Notariatsakt) über die Einbringung des Teilbetriebs "Poker" der Überträgerin in die Übernehmerin unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen gem Art III UmgrStG. Laut Punkt 3. Abs 3 des Einbringungsvertrags sollten "sämtliche Abgaben gemäß § 33 TP 17 GebG und die Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs 1 GspG, die bis zum Tag der Eintragung der gegenständlichen Einbringung in das Firmenbuch entstanden sind, bei der übertragenden Gesellschaft verbleiben". Dieser Einbringungsvertrag wurde am 22. 6. 2011 sowohl bei der Übernehmerin ("Einbringung eines Teilbetriebs der [Überträgerin] FN ***** Teilbetrieb Poker") als auch bei der Überträgerin ("Einbringung eines Teilbetriebs der [Übernehmerin] FN ***** Teilbetrieb Poker") im Firmenbuch eingetragen.