Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der bilanziellen Behandlung von Derivaten im UGB auseinander und geht anhand eines konkreten Fallbeispiels aus der Praxis der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen eine Bewertungseinheit gemäß der AFRAC-Stellungnahme "Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten" bilden darf.