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Was bringt das GesRÄG 2011 Neues?

Gesellschafts- und SteuerrechtMag. Matthias Schimka/Dr. Paul Schörghofer, LL.M. (Harvard)RWZ 2011/65RWZ 2011, 257 Heft 9 v. 23.9.2011

Das GesRÄG 20111)1)Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das Spaltungsgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Depotgesetz, das Kapitalberichtigungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 - GesRÄG 2011), BGBl I 2011/53. setzt zunächst europäische Vorgaben im Bereich des Umgründungsrechts um. Darüber hinaus möchte es - ua indem es nicht börsenotierte AGs zur Umstellung auf Namensaktien verpflichtet - die Transparenz bei AGs verbessern. Schließlich beinhaltet es weitere Änderungen, die etwa die Zugänglichmachung von Informationen auf der Internetseite von Gesellschaften betreffen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des Gesetzes.

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