Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit sind nur in engen Grenzen zulässig. Das schlägt auch auf die Prüfung der Firma der Zweigniederlassung einer englischen private limited company durch. Die Täuschungseignung des Firmenbestandteils "Academy" für eine Unternehmensberatung ist daher kein hinreichender Grund zur Verweigerung der Eintragung der Firma im Firmenbuch.
OGH 16. 3. 2011, 6 Ob 67/10m