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Judikaturwende: Keine Notariatsaktspflicht für die nachträgliche Aufnahme von Aufgriffsrechten in den GmbH-Gesellschaftsvertrag

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2011/15RWZ 2011, 49 Heft 2 v. 23.2.2011

Für die nachträgliche Begründung statutarischer Aufgriffsrechte in den Gesellschaftsvertrag der GmbH reicht als Formerfordernis die für die Änderung des Gesellschaftsvertrags allgemein vorgesehene notarielle Beurkundung. Der OGH geht von seinen Vorentscheidungen ab, nach denen (zusätzlich) ein Notariatsakt zur wirksamen Begründung solcher Aufgriffsrechte erforderlich war.

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