Die Verwendung elektronischer Medien ist aus unserem Berufs- und Alltagsleben nicht mehr wegzudenken. Naturgemäß werden sie auch von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern eingesetzt. Inwieweit können auf der Grundlage des geltenden Rechts vom Aufsichtsrat derartige Medien - E-Mails, Chatprogramme, Internet- und Videokonferenzen etc - genutzt werden, um Sitzungen abzuhalten und Beschlüsse zu fassen?