Die Klage auf Abberufung des Fremd-Geschäftsführers nach § 16 Abs 2 GmbHG ist gegen jene Gesellschafter zu richten, die nicht für die Abberufung gestimmt haben, und nicht gegen den Geschäftsführer. Das gilt auch dann, wenn der Fremd-Geschäftsführer Alleingesellschafter des sich gegen die Abberufung wendenden Gesellschafters ist.
OGH 17. 11. 2010, 6 Ob 212/10k