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Sorgfaltspflichten des Dritten bei verbotener Einlagenrückgewähr

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikaturThomas WengerRWZ 2011/94RWZ 2011, 355 Heft 12 v. 22.12.2011

Einen Nichtgesellschafter (Dritter, hier Bank) trifft bei Geschäften mit einer Kapitalgesellschaft eine Erkundigungs- und Prüfpflicht, ob Einlagenrückgewähr vorliegen kann, nur dann, wenn sich der Verdacht einer unzulässigen Einlagenrückgewähr schon so weit aufdrängt, dass der Verdacht nahezu einer Gewissheit gleichkommt.

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