Ob die Nutzungsüberlassung einer Wohnimmobilie an den Stifter/Begünstigten eine unternehmerische Tätigkeit darstellt oder nur der Erfüllung des Stiftungszweckes dient, hängt vom Vorliegen einer marktkonformen Vermietung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ab.
VwGH 19. 10. 2011, 2008/13/0046