Am 1. 3. 2011 ist die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten.1) Ziel dieser neuen Regelung ist die nachhaltige Abschaffung diskriminierender Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern auf dem österreichischen Arbeitsmarkt. Eine für die Unternehmenspraxis wichtige Änderung betrifft den Bericht über das Einkommen der in einem Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung beschäftigten Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen. Durch erhöhte Transparenz soll einer "innerbetrieblichen Einkommensdiskriminierung" entgegengewirkt werden.