Durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 erfuhr das österreichische Aktienrecht mit der Abschaffung der Wahlfreiheit zwischen Inhaber- und Namensaktien eine grundlegende Änderung. Nunmehr soll die Namensaktie das Standardinstrument darstellen. Inhaberaktien dürfen nur noch von kapitalmarktorientierten Unternehmen ausgegeben werden. Damit und mit der Pflicht zusätzlicher Eintragungen im Aktienbuch soll die Transparenz im Aktienrecht deutlich erhöht und die Kritik des FATF Prüfberichts aufgegriffen werden.