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Stellungnahme zur Verpflichtung des Abschlussprüfers gemäß § 275 Abs 1 UGB zur Weitergabe relevanter Informationen über das geprüfte Unternehmen

Revision und KontrolleInstitut Österreichischer WirtschaftsprüferRWZ 2010/68RWZ 2010, 291 Heft 9 v. 24.9.2010

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