Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Berechnung der Wesentlichkeit ausschließlich im Rahmen der Abschlussprüfung und somit aus der Sicht eines Abschlussprüfers. Die Wesentlichkeitsgrenze in der Abschlussprüfung stellt das Bindeglied zwischen den quantitativen und qualitativen Überlegungen und der Prüfungsplanung des Abschlussprüfers dar, um sein Prüfungsrisiko letztendlich auf das erforderliche Ausmaß reduzieren zu können. Diese müssen objektiv nachvollziehbar sein und demzufolge dokumentiert werden.